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Gesetzesänderungen per 01.01.2010 rund um die bAV
Zum 1. Januar 2010 sind zahlreiche Regelungen in Kraft getretem, die für Verbraucher wichtige Änderungen in Finanz- und Steuerfragen mit sich bringen.
Höhere Kinderfreibeträge und das Bürgerentlastungsgesetz, um nur einige zu nennen – zum Jahreswechsel treten viele neue Regelungen in Kraft. Nachfolgend eine kleine Zusammenfassung im Überblick:
Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge
Das Bürgerentlastungsgesetz ist die größte Steuersenkung seit Jahren: Steuerzahler, egal ob gesetzlich oder privat versichert, können ab 2010 ihre Beiträge für den Kranken-
versicherungsschutz und für die Pflegeversicherung in voller Höhe absetzen. Dies gilt auch für die Beiträge des Ehepartners und der Kinder. Bei privat Versicherten werden aus Gründen der Steuergerechtigkeit jedoch keine Mehrleistungen, wie beispielsweise Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung, erstattet.
Insgesamt können Arbeitnehmer künftig 1.900 Euro als Sonderausgaben geltend machen, für Selbstständige beträgt der Wert 2.800 Euro. Liegen die Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung unter diesen Grenzwerten, können Steuerzahler zusätzlich Beiträge für die Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ansetzen. Kostet allein die Kranken- und Pflegeversicherung mehr als der vorgesehene Höchstbetrag, kann aber der gesamte Betrag geltend gemacht werden.
Unter dem Strich stellt sich nahezu jeder Steuerzahler besser. Wie groß die Entlastung ausfällt, hängt vom Einkommen und der Steuerklasse ab. Die zusätzliche Liquidität steht grundsätzlich direkt zur Verfügung: Steuerzahler bekommen die Ersparnis ab Januar im Rahmen ihrer monatlichen Lohnabrechnung ausgezahlt. Ein Tipp für Privatversicherte: Sie erhalten von Ihrem Versicherer rechtzeitig eine Bescheinigung über die absetzbaren Beträge. Diese müssen sie ihrem Arbeitgeber übergeben.
Erhöhung des Grundfreibetrags und steigende Freibeträge für Kinder
Zum 1. Januar 2010 ist der Grundfreibetrag um 170 Euro auf 8.004 Euro pro Jahr gestiegen. Für Ehepaare gilt entsprechend der doppelte Satz. Parallel hat die neue Bundesregierung zeitgleich die Kinderfreibeträge von derzeit 6.024 Euro auf 7.008 Euro deutlich angehoben. In diesem Zuge stieg das Kindergeld um 20 Euro für jedes Kind.
Ein Beispiel: In einer Familie mit zwei Kindern verdient ein Ehepartner jährlich 50.000 Euro brutto und ist privat krankenversichert. Der andere Partner hat ein Jahresbruttoeinkommen von 45.000 Euro und ist gesetzlich krankenversichert. Beide sind in Steuerklasse 4 eingestuft. Die Kinder sind 1999 und 2001 zur Welt gekommen. Durch das Bürger-
entlastungsgesetz, den erhöhten Grundfreibetrag und die steigenden Freibeträge für die Kinder hat die Familie insgesamt einen steuerlichen Vorteil von 131 Euro im Monat.
Altersvorsorge: Erhöhte Absetzbarkeit der Beiträge zur Rentenversicherung
Auch in diesem Jahr erhöht sich die Absetzbarkeit der Beiträge in die Basisrente, die gesetzliche Rentenversicherung sowie Versorgungswerke um zwei Prozentpunkte. 2010 können Versicherte 70 Prozent der Beiträge von der Steuer absetzen. Entsprechend erhöht sich auch die Besteuerung der ausgezahlten Rente jedes Jahr um zwei Prozentpunkte: Wer 2010 in Rente geht, muss seine Bezüge zu 60 Prozent (2009: 58 Prozent) versteuern.
In der gesetzlichen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze in den westlichen Bundesländern auf 66.000 Euro pro Jahr (2009: 64.800 Euro), in den östlichen Bundesländern auf 55.800 Euro (2009: 54.600 Euro). Der Beitragssatz bleibt unverändert bei 19,9 Prozent.
Betriebliche Altersvorsorge: Anhebung der Höchstbeiträge für bAV
Arbeitnehmer können 2010 bis zu 2640 Euro (vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von 66.000 Euro) des Gehalts im Jahr anlegen, ohne dafür Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen. Dies gilt für Einzahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge wie Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Die Sozialabgabenfreiheit gilt auch für Gehaltsumwandlungen zu Gunsten einer Direktzusage oder Unterstützungskasse. Die umgewandelten Gehaltsteile sind hier sogar in unbegrenzter Höhe steuerfrei.
Betriebliche Altersvorsorge: BilMoG führt zu weit reichenden Änderungen
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), das zum 1. Januar in Kraft getreten ist, hat insbesondere Auswirkungen auf die Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz von Unternehmen. Wurden diese Rückstellungen bislang üblicherweise mit dem auch in der Steuerbilanz verwendeten Zins von sechs Prozent bewertet, so müssen Unternehmen sie künftig mit dem realen Marktzins bewerten. Außerdem müssen sie sämtliche Parameter, die die spätere Rente und damit auch den Umfang der Pensionsrückstellungen beeinflussen, wie beispielsweise Gehaltsentwicklung, Inflation oder Rentenanpassungen, je nach Ausgestaltung der Zusage ebenfalls berücksichtigen. Das bedeutet für viele Unternehmen, dass sie künftig deutlich höhere Pensionsrückstellungen bilden und nachfinanzieren müssen.
Krankenversicherung: Erhöhung der Jahresarbeitsverdienstgrenze
Wie jedes Jahr steigt zum 1. Januar auch in der gesetzlichen Krankenversicherung die Beitragsbemessungsgrenze – von 44.100 Euro auf 45.000 Euro. Gleichzeitig wird die Versicherungspflichtgrenze angehoben: Angestellte, die mindestens drei Jahre in Folge ein Jahreseinkommen von 49.950 Euro (2009: 48.600 Euro) oder mehr erzielen, können in die private Krankenversicherung wechseln. In ihrem Koalitionsvertrag hat die neue Bundesregierung zudem beschlossen, diese Dreijahresfrist bis 2011 abzuschaffen. Gesetzlich Krankenversicherte, deren Einkommen über der Jahresarbeitsverdienstgrenze liegt, können dann schon nach einem Jahr in die Private Krankenversicherung wechseln. Die genaue Ausgestaltung des Gesetzes soll im Laufe des Jahres erfolgen.
Neue Regeln für die Dokumentation bei der Geldanlageberatung
Ab 1. Januar müssen Geldanlageberatungen – ähnlich wie im Versicherungsbereich bereits seit dem Jahr 2007 vorgeschrieben – dokumentiert werden. Das Protokoll muss beispielsweise den Anlass und die Dauer des Beratungsgesprächs festhalten, ebenso Informationen über die persönliche Situation des Kunden sowie die konkreten Empfehlungen des Beraters.
"Faktorverfahren" beim Lohnsteuerabzug möglich
Für berufstätige Ehepaare gilt ab 2010 das sogenannte Faktorverfahren, das die unbeliebte Steuerklasse V entschärfen soll. Hintergrund: Die Steuerklasse V gilt als Beschäftigungs-
hindernis für den geringer verdienenden Ehegatten – meist die Frau. Werden Ehepartner zusammen veranlagt, können sie derzeit zwischen den Kombinationen der Klassen IV/IV oder III/V wählen. Den Nachteil der Steuerklassenkombination III/V trägt vor allem der Ehepartner, der in Steuerklasse V eingereiht wird. Denn es werden alle Frei- und Pauschbeträge für Ehegatten in Steuerklasse III zusammengefasst, so dass der Ehepartner in der Steuerklasse V überproportional viel Lohnsteuer zahlt. Auf Antrag werden dann mit dem Faktorverfahren bei jedem der Ehepartner die ihm persönlich zustehenden Freibeträge bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Der Vorteil fällt aber eher bescheiden aus.
Änderungen beim Altersentlastungsbetrag für Rentner
Rentner, die nach dem 64. Lebensjahr Arbeitslohn, Miet- oder Kapitalerträge beziehen, profitieren vom Altersentlastungsbetrag. Die Höhe des Betrags hängt vom Jahr ab, in dem der Ruheständler 64 Jahre alt wird. Ist das 2009 der Fall, bekommt der Rentner ab 2010 einen Altersentlastungsbetrag von 32 Prozent der Einkünfte, höchstens 1.520 Euro. Wer 2010 das 64. Lebensjahr vollendet, erhält ab 2011 zeitlebens einen Altersentlastungsbetrag von 30,4 Prozent der Einkünfte, höchstens 1.444 Euro.