AMbAV

Betriebliche Altersvorsorge


Zeitwertkonten / Altersteilzeit

Auf Zeitwertkonten werden arbeitsrechtliche Ansprüche (z. B. Anspruch auf Gehaltszahlung oder auf Urlaub) angesammelt. Die Inanspruchnahme wird jedoch in die Zukunft verschoben und erst im Zeitpunkt der Auszahlung des Wertguthabens greift die Steuer- und Sozialabgabenpflicht.
Je nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung kann ein Zeitwertkonto u.a. durch Überstunden, Sonderzahlungen, Arbeitgeberzuschüsse oder auch die Umwandlung von regulären Gehaltsteilen steuer- und sozialabgabenfrei aufgebaut werden.
Zeitwertkonten dienen der Finanzierung eines Sabbaticals (Freistellung z.B. für eine Fortbildungsmaßnahme oder eine längere Reise) oder eines vorzeitigen Ruhestandes. In beiden Fällen bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, es ruht lediglich die Pflicht des Arbeitnehmers zur Erbringung seiner Arbeitsleistung. Während der Freistellung bezieht der Arbeitnehmer aber weiterhin sein Gehalt, das aus dem Wertguthaben entnommen wird. Sollte eine Freistellung nicht mehr möglich sein, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Übertragung in einen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung erfolgen oder das Wertguthaben zu Beginn der Rente an den Arbeitnehmer zur Erhöhung der Altersversorgung ausgezahlt werden.

Für die Umsetzung von Zeitwertkonten bietet die Generali Deutschland SicherungsManagement, eine 100%-ige Tochter der Generali Deutschland Holding, Komplettlösungen an, die auf langjährigen Erfahrungen basieren. Fragen zum diesem komplexen Themenbereich beantwortet Ihnen gerne unsere Hotline, Telefon 0241/456-3500!